Wir sind selbst Unternehmer und kennen die Pflichten, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), und die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 allein gültig ist, an uns stellt und erfüllen diese gewissenhaft. Wir wissen, dass Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz zu einer langfristigen IT-Sicherheits-Strategie gehören, ebenso wie Hochverfügbarkeit und schnelle Wiederherstellungszeiten.
Beruflich beschäftigen wir uns täglich mit Informationssicherheit. Wir kennen die Praxis, wissen wie sie in Unternehmen eingeführt, umgesetzt und gelebt wird. Wir kennen auch die Befindlichkeiten und die Vorbehalte, die manche Betriebsräte und Mitarbeiter der Einführung von Datenschutzmaßnahmen durch den Geschäftsführer in einer Firma entgegenbringen. Wir wissen auch, wie wir diese durch gute Argumente entkräften können.
Wir möchten, dass Sie zu den Entscheidungsträgern gehören, die Datenschutz als wichtigen Bestandteil ihrer Unternehmensentwicklung betrachten. Dafür sind wir an Ihrer Seite. Der Datenschutzbeauftragte prüft die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen, um die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wahren. Das ist eine gute Gelegenheit, eingefahrene Verhaltensweisen und Arbeitsschritte zu überprüfen. Häufig ergeben sich Vereinfachungen in den Abläufen, wodurch sich die Investitionen in den Datenschutz schon kurzfristig amortisieren.