Datenschutz

„Pohl Consulting ist an Ihrer Seite. Wir sind Ihr Partner für Datenschutz.“

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Datenschutz

Daten beinhalten das intellektuelle Kapital eines Unternehmens. Diese Informationen mit Sorgfalt und angemessenen Maßnahmen zu schützen ist im Interesse jedes Unternehmers. Darüber hinaus hat die Europäische Union mit der im Jahr 2016 eingeführten Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) klare Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorgegeben, die von Unternehmen einzuhalten sind. Die Übergangsfrist, um die EU-DSGVO umzusetzen, endete am 25.5.2018.

Wir begreifen Datenschutz als wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette im Unternehmen, um Know-how zu schützen und Wettbewerbsvorteile zu wahren.

Informationssicherheit dauerhaft etablieren

Der Umgang mit sensiblen Daten ist im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) festgelegt. Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Der Artikel 83 EU-DSGVO sieht die Verhängung von Geldbußen bei Nichtumsetzung vor, die im Einzelfall wirksam werden und einen abschreckenden Charakter besitzen. Datenschutz und IT-Sicherheit wachsen mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enger zusammen. Pohl Consulting Team GmbH ist auf Datenschutz spezialisiert. Unsere zertifizierten Consultants betreuen Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte oder unterstützen den eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Darüber hinaus bieten wir Schulungen an, um Mitarbeiter zu internen Datenschutzbeauftragten auszubilden.

NEU bei uns:

Die Unterstützung bei der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems nach der VdS-Richtlinie 10010. Ein gut organisierter Datenschutz vermindert die Anzahl an Schwachstellen, verringert das verbleibende Risiko, schützt dadurch die Rechte der Betroffenen und begrenzt potentielle Schäden für das Unternehmen.

Als eines von sechs Unternehmen deutschlandweit, konnte die Pohl Consulting Team GmbH beide Standards erfüllen und darf, wenn sich die Einhaltung des Niveaus bei den Jährlichen Überprüfungen bestätigt, bis zum nächsten Audit in drei Jahren die Zertifikate der beiden Standards führen. Die ausgebildeten VdS-Berater des Teams unterstützen auch gern andere Unternehmen auf dem Weg zu einer solchen Zertifizierung.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz

Mit dem Datenschutz-Audit erfolgt die Bestandsaufnahme, mit der wir den Status quo des Datenschutzes im Unternehmen feststellen. Nach dem Audit haben wir einen Ist-Soll-Abgleich vorgenommen, der auf den Vorgaben des BDSG und des DSGVO basiert. Damit besitzen wir nun Klarheit darüber, welcher Handlungsbedarf besteht. Unsere Berater stellen den Handlungsplan zur Umsetzung des Datenschutzes vor, deren Einzelmaßnahmen wir innerhalb des Zeitplans implementieren. Der Umsetzung schließt mit der Unterweisung aller Mitarbeiter sowie der Unterstützung des internen bzw. der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Die Digitalisierung vieler Lebensbereiche hat das Thema Datenschutz immer stärker in den Fokus gerückt. Unternehmen, Kunden und Arbeitnehmer sind auf die Sicherheit ihrer Daten angewiesen und nehmen Datenschutz immer mehr als Qualitätsmerkmal wahr. Insbesondere Unternehmen sind mit enormen Datenmengen konfrontiert, während gleichzeitig die Bedrohung durch diverse Formen von Cyberkriminalität und Schadsoftware steigt. Die nahe Zukunft der Digitalisierung unter dem Schlagwort Industrie 4.0 wird diese Entwicklung noch forcieren. Hinzu kommt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gültig seit dem 25. Mai 2018. Durch sie werden Unternehmen beim Datenschutz strenger in die Pflicht genommen. Unternehmen, die nicht gesetzeskonform (compliant) arbeiten, können mit hohen Bußgeldern und Schadensersatzklagen konfrontiert werden.
Als Reaktion auf die gestiegene Bedrohung durch Cyberkriminalität und Datenmissbrauch erhöht der Gesetzgeber den Druck auf Unternehmen, Datenschutzrichtlinien umzusetzen. Seit dem 25. Mai 2018 müssen die Vorgaben des neuen europäischen Datenschutzgesetzes (EU-DSGVO) verbindlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingehalten werden. Unternehmen, die in irgendeiner Form personenbezogene Daten erheben, sind zur Einhaltung der neuen Verordnungen verpflichtet und müssen im Zweifel nachweisen können, dass die Richtlinien erfüllt wurden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro! Auch die Haftungspflicht von Geschäftsführern und Datenschutzbeauftragten wird erhöht. Diese können nun auch persönlich haftbar gemacht werden, wenn die Regeln für den Datenschutz nicht eingehalten werden.
Datenschutz für Ihr Unternehmen ist eine Aufgabe, bei der Sie nichts dem Zufall überlassen sollten. Die neuen Regelungen zum Datenschutz nehmen alle Unternehmen in die Pflicht, aktiv zu werden. Aufgrund der Komplexität der Anforderungen ist es für Geschäftsführer und oft auch für die IT-Fachleute des Unternehmens nicht möglich, zu beurteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Mit der Pohl Consulting Team GmbH steht Ihnen ein Expertenteam zur Seite, das sich auf Datenschutz und IT-Sicherheit spezialisiert hat. Dabei bieten wir für jeden Unternehmenstyp das passende Modell: Unsere DEKRA- und TÜV-zertifizierten Consultants betreuen Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte oder Unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Alternativ bieten wir auch Schulungen an, um Mitarbeiter zu internen Datenschutzbeauftragten auszubilden. Ein gut organisierter Datenschutz, mit einem Datenschutzmanagementsystem, vermindert die Anzahl an Schwachstellen, verringert das verbleibende Risiko, schützt dadurch die Rechte der Betroffenen und begrenzt potentielle Schäden für das Unternehmen. Wir arbeiten hier mit der Richtlinie 10010 des VdS.

Wie schützen wir Ihr Unternehmen

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